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Barrierefreie Verpackungsstandards für Arzneimittelverpackungen: Gesetze und Prüfungen

Gianni Linssen
Geschrieben von
Gianni Linssen
/ Veröffentlicht am
8. September 2026
Erfahren Sie, welche barrierefreien Verpackungsstandards für Arzneimittel gelten, wo die Kindersicherheit einzuordnen ist und wie Sie klare, messbare Anforderungen an die Verpackung festlegen.

Für Arzneimittelverpackungen gibt es kein einzelnes Regelwerk barrierefreier Verpackungsstandards, das alles abdeckt. Sie müssen Gesetz, formale Normen und praktische Leitlinien kombinieren, da jedes Dokument nur einen Teil der Aufgabe abdeckt. Der Kindersicherheitstest prüft zwar bereits, ob Erwachsene bestimmte Verpackungen öffnen können, belegt aber keine vollständige Gebrauchstauglichkeit, keine klaren Anweisungen, keinen lesbaren Text und keine vollständige Barrierefreiheit der pharmazeutischen Verpackung.

• Es gibt keinen einzelnen barrierefreien Verpackungsstandard für Arzneimittel, der Öffnung, Brailleschrift, Kennzeichnung und Nutzerverständnis an einer Stelle abdeckt.

• Die Verpackungsrichtlinie ISO 17480 ist für die leichte Öffnung hilfreich, während ISO 17351 für die Brailleschrift auf Arzneimittelverpackungen unverzichtbar ist.

• ISO 19809 und ISO 22015 sollten nicht als Compliance-Regeln für Arzneimittel verwendet werden, da beide Arzneimittel ausdrücklich ausschließen.

• ISO 8317 und 16 CFR 1700.20 enthalten bereits Prüfungen zur Erwachsenennutzung, sodass sich Kindersicherheit und Barrierefreiheit bei der Öffnungsleistung überschneiden.

• Einkäufer sollten messbare Verpackungsanforderungen formulieren, da vage Begriffe wie „barrierefrei" oder „benutzerfreundlich" keinen ausreichenden Nachweis liefern.

Warum barrierefreie Verpackungsstandards schwerer zu erfassen sind als Kindersicherheit

Viele Teams suchen nach barrierefreien Verpackungsstandards, weil sie eine klare Antwort für Arzneimittelverpackungen wollen. In der Praxis ist das Thema jedoch stark fragmentiert. Kindersicherheit lässt sich leichter erfassen, da die Prüfwege klar und die Bestehenskriterien gut definiert sind. Barrierefreiheit ist deutlich breiter gefasst und umfasst Öffnungskraft, lesbaren Text, taktile Merkmale, Informationsreihenfolge, Anweisungen und Verständlichkeit. Dadurch werden barrierefreie Verpackungsstandards häufig mit Vorschriften zur Verpackungsbarrierefreiheit und freiwilligen Leitlinien verwechselt.

Diese Unterscheidung ist bei Arzneimitteln besonders wichtig, da deren regulatorischer Rahmen außergewöhnlich streng ist. Manche Dokumente klingen dem Titel nach relevant, gelten aber tatsächlich nicht für Arzneimittel. Andere decken nur ein einziges, eng begrenztes Thema ab, etwa Brailleschrift. Der sicherste Weg besteht daher darin, jedes Dokument zunächst nach Typ zu sortieren und anschließend zu prüfen, ob es tatsächlich für Ihren spezifischen Verpackungstyp, Zielmarkt und Ihre Produktkategorie gilt.

Wie Sie barrierefreie Verpackungsstandards in Gesetz, formale Normen und Leitlinien einordnen

Gesetz: Was verbindlich ist

Das Gesetz legt die verbindlichen Regeln für einen bestimmten Markt fest. In den USA ist die kindersichere Verpackung im rechtlichen Rahmen des Poison Prevention Packaging Act verankert, wobei die Prüfung nach 16 CFR 1700.20 erfolgt. In Europa besteht eine klare Anforderung an Arzneimittelverpackungen darin, den Produktnamen in Brailleschrift auf der Verpackung anzubringen, vorbehaltlich bestimmter Regeln und Ausnahmen. Dies sind Paradebeispiele für Vorschriften zur Verpackungsbarrierefreiheit. Sie sind nicht nur Gestaltungsempfehlungen, sondern müssen überall dort, wo sie gelten, als verbindlich behandelt werden.

Formale Normen: Was einen festgelegten Anwendungsbereich hat

Formale Normen beschreiben ein Thema mit einem genau festgelegten Anwendungsbereich. Dieser Anwendungsbereich ist entscheidend, denn ein weit gefasster Titel garantiert nicht, dass das Dokument für Arzneimittel gilt. Teams sollten den Anwendungsbereich daher immer lesen, bevor sie eine Norm in eine Spezifikation aufnehmen. Schließt eine Norm Arzneimittel ausdrücklich aus, darf sie niemals als Compliance-Regel für Arzneimittel dargestellt werden, auch wenn einige ihrer Konzepte für die Gestaltungsarbeit weiterhin hilfreich sind.

Leitlinien: Was die Gestaltungsarbeit unterstützen kann

Leitlinien sind dennoch sehr nützlich, da sie Teams helfen, inklusives Verpackungsdesign, Öffnungslogik und die allgemeine Verständlichkeit von Informationen zu verbessern. Leitlinien begründen jedoch für sich genommen keine Compliance. Ein Lieferant kann sie zwar zur Erläuterung bestimmter Gestaltungsentscheidungen heranziehen, sollte sie aber nicht als formalen Nachweis darstellen, sofern die Verpackung nicht erfolgreich nach einer relevanten Norm oder einem gesetzlichen Protokoll geprüft wurde.

Die folgende Tabelle bietet einen praktischen Überblick über die wichtigsten Dokumente und ihre jeweiligen Grenzen.

DokumentTypGilt für ArzneimittelHauptthemaGrenzen
16 CFR 1700.20US-gesetzliches PrüfprotokollJa, sofern zutreffendKindersicherheit und Nutzung durch ältere ErwachseneBelegt keine vollständige Barrierefreiheit
ISO 8317Formale NormJa, für relevante kindersichere wiederverschließbare VerpackungenKindersicherheit und Öffnungsbarrierefreiheit für ErwachseneFokussiert auf den geprüften Verpackungstyp und die Öffnungsleistung
ISO 17480:2015Formale NormAllgemeine Referenz, relevant für ArzneimittelBarrierefreie VerpackungsöffnungKein vollständiger Compliance-Rahmen für Pharmaverpackungen
ISO 17351:2013Formale NormJaBrailleschrift auf ArzneimittelverpackungenDeckt nur einen Teil der Barrierefreiheit ab
ISO 19809:2017Formale NormNeinBarrierefreie Information und KennzeichnungSchließt Arzneimittel und Medizinprodukte aus
ISO 22015:2019Formale NormNeinHandhabung und GebrauchSchließt Arzneimittel und Medizinprodukte aus

Welche barrierefreien Verpackungsstandards tatsächlich für Arzneimittelverpackungen gelten

ISO 17480:2015 für die barrierefreie Öffnung

ISO 17480:2015 dient als primäre allgemeine Referenz für die barrierefreie Öffnung. Sie ist oft der relevanteste Standard für leicht zu öffnende Verpackungen, wenn ein Team eine Verpackung entwickeln möchte, die sich einfacher und zuverlässiger öffnen lässt. Die Norm enthält Anforderungen und Empfehlungen zur Verpackungsöffnung sowie Methoden zur Bewertung der praktischen Nutzung. Deshalb ist sie beim Verfassen von Gestaltungsvorgaben oder bei der Prüfung eines Verpackungskonzepts sehr nützlich. Dennoch ist sie kein vollständiger barrierefreier Verpackungsstandard für Arzneimittel, der alle regulatorischen, visuellen und kognitiven Anforderungen abdeckt.

ISO 17351:2013 für Brailleschrift auf Arzneimittelverpackungen

ISO 17351:2013 ist wichtig, weil sie die Brailleschrift auf Arzneimittelverpackungen regelt. In Europa muss der Produktname vorbehaltlich der einschlägigen Regeln und Ausnahmen in Brailleschrift auf der Verpackung erscheinen. Das hilft Nutzern, ihr Arzneimittel ertastend zu identifizieren. Brailleschrift deckt jedoch nur einen einzigen Aspekt der Standards für die Gebrauchstauglichkeit von Verpackungen ab. Sie belegt nicht, dass sich die Verpackung leicht öffnen lässt, dass der gedruckte Text gut lesbar ist oder dass die Öffnungsschritte leicht nachvollziehbar sind.

Normen, die nicht für Arzneimittel gelten

ISO 19809:2017 behandelt barrierefreie Informationen und Kennzeichnungen, schließt Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch aus. Ebenso behandelt ISO 22015:2019 Handhabung und Gebrauch, schließt aber ebenfalls Arzneimittel und Medizinprodukte aus. Diese Ausschlüsse sind sehr wichtig, da sie bestimmen, wie Lieferanten Compliance beschreiben dürfen. Diese Dokumente können zwar weiterhin hervorragende Ideen für inklusives Verpackungsdesign liefern, sollten aber nicht als formale Anforderungen an die Barrierefreiheit pharmazeutischer Verpackungen für Arzneimittel dargestellt werden.

Wo die Kindersicherheit innerhalb barrierefreier Verpackungsstandards einzuordnen ist

ISO 8317 umfasst Tests zur Erwachsenennutzung

ISO 8317 ist eine Norm für kindersichere, wiederverschließbare Verpackungen, die gleichzeitig prüft, ob Erwachsene die Verpackung nutzen können. Das bedeutet, dass die Öffnungsbarrierefreiheit für den geprüften Verpackungstyp bereits im Protokoll verankert ist. Wenn Sie einen umfassenderen Hintergrund zu diesen Prüfwegen und Begriffen wünschen, erläutert unser Artikel zu Zertifizierungen für kindersichere Verpackungen das größere Thema ausführlicher. Der Kernpunkt ist ganz einfach: Wenn es um den Öffnungserfolg geht, überschneiden sich Kindersicherheit und Barrierefreiheit häufig innerhalb eines einzigen formalen Prüfwegs.

Der US-Standard 16 CFR 1700.20 umfasst ein Protokoll für ältere Erwachsene

Auch der US-Prüfweg berücksichtigt die Erwachsenennutzung durch ein definiertes Seniorenpanel, eine strenge zeitliche Abfolge und eine geforderte Erfolgsquote. Dies ist damit bereits Teil des grundlegenden Nachweises für die Öffnungsleistung. Besonders nützlich ist dies, wenn Teams konkrete Belege dafür benötigen, dass eine geprüfte Verpackung den Zugriff durch Kinder verhindert und gleichzeitig unter den Bedingungen des Standardprotokolls für ältere Erwachsene handhabbar bleibt.

Was zertifizierte Leistung belegen kann und was nicht

Ein Lieferant kann für ein bestimmtes geprüftes Design zertifizierte Leistung beanspruchen und rechtmäßig die Ergebnisse zur Erwachsenennutzung für genau diese Struktur angeben. Dies ist eine faire und nützliche Aussage, da der Nachweis untrennbar mit der geprüften Struktur verbunden ist. Diesen Prüfweg erläutern wir vollständig auf unserer Seite zur zertifizierten kindersicheren Verpackung. Die Zertifizierung bleibt jedoch stark designspezifisch. Ändert sich die physische Struktur, kann eine erneute Prüfung erforderlich sein, da sich auch die Gesamtleistung ändern kann.

Diese Unterscheidung ist für Einkaufs-, Regulierungs- und Entwicklungsteams von entscheidender Bedeutung. Ein zertifiziertes Format entspricht keiner universellen Freigabe für jede nachfolgende Version, jedes Kavitätenmuster oder jedes Öffnungsmerkmal. Aussagen von Lieferanten müssen daher den genauen Prüfweg, das verwendete spezifische Design und die absoluten Grenzen des Ergebnisses angeben. Eine klare Formulierung ermöglicht es Teams, echte Nachweise zu vergleichen, anstatt sich auf vage, unbelegte Behauptungen zu verlassen.

Was barrierefreie Verpackungsstandards allein nicht abdecken

Der Öffnungserfolg ist nur ein Teil der Gebrauchstauglichkeit

Öffnungstests für Erwachsene sind zwar zweifellos nützlich, garantieren jedoch keine vollständige Gebrauchstauglichkeit. Eine Verpackung kann einen Öffnungstest problemlos bestehen und dennoch unter schwachem Kontrast, kleiner Typografie, schlechter Informationshierarchie oder verwirrenden Anweisungen leiden. Deshalb beantworten barrierefreie Verpackungsstandards, die sich ausschließlich auf die Öffnungsmechanik konzentrieren, nicht jede Frage zur tatsächlichen Nutzererfahrung. Teams benötigen weiterhin separate Prüfungen für visuelle Kommunikation, Lesbarkeit und kognitive Klarheit.

Genau deshalb ziehen wir eine klare Grenze zwischen formalen Normen und praktischer Produktkommunikation. Eine Ressource zum Thema seniorengerechte Verpackung kann zeigen, wie die Gebrauchstauglichkeit für Erwachsene in der Praxis funktioniert, ist aber selbst keine formale Norm. Nach derselben Logik beweist ein seniorengerechter Standard für die Öffnungsleistung nicht, dass alle anderen wesentlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllt sind.

Brailleschrift ist wichtig, bedeutet aber keine vollständige Barrierefreiheit

Brailleschrift unterstützt die ertastbare Identifikation, was für die Arzneimittelanwendung außerordentlich wichtig ist. Sie gibt jedoch keine Auskunft darüber, ob die Öffnungsbewegung handhabbar oder ob die gedruckten Anweisungen tatsächlich verständlich sind. Taktile Kennzeichnung ist daher entscheidend, deckt aber nur einen Teil des umfassenderen Bilds der Standards für die Gebrauchstauglichkeit von Verpackungen ab.

Warum Einkäufer messbare Gestaltungsanforderungen brauchen

Wenn kein einzelnes Regelwerk barrierefreier Verpackungsstandards den gesamten Umfang eines Projekts abdeckt, sollten Einkäufer messbare Anforderungen in ihren Gestaltungsvorgaben festlegen. Es hilft enorm, die Öffnungshandlung, schriftliche Anweisungen, visuelle Kommunikation und Tests mit den vorgesehenen Nutzern getrennt zu betrachten. Vage Begriffe wie „barrierefreie Verpackungsstandards" oder „benutzerfreundliche Verpackung" sind für sich genommen einfach zu unbestimmt. Eine deutlich stärkere Vorgabe erklärt genau, was von wem unter welchen konkreten Bedingungen geöffnet werden muss und welche Art von Nachweis als akzeptabel gilt.

Was ein Lieferant vertretbar behaupten darf: Ein Lieferant kann zutreffend designspezifische, zertifizierte Kindersicherheitsleistung beanspruchen, das Ergebnis zur Erwachsenennutzung für dieses geprüfte Design angeben und den verwendeten Prüfweg vollständig erläutern.

Was ein Lieferant nicht behaupten sollte: Ein Lieferant sollte niemals suggerieren, dass ein einzelnes zertifiziertes Design automatisch die Konformität aller künftigen Varianten belegt, noch behaupten, dass Kindersicherheitstests eine vollständige Barrierefreiheit für alle Nutzer garantieren.

Wie Sie bessere Spezifikationen mit Blick auf barrierefreie Verpackungsstandards verfassen

Teilen Sie die Vorgabe in vier Anforderungsgruppen

Beginnen Sie mit der Öffnungshandlung. Definieren Sie klar die erforderliche Kraft, die Handbewegung, die Anzahl der Schritte und gegebenenfalls Grenzwerte für lose Teile, sofern relevant. Legen Sie anschließend die Anweisungen und Anwendungsschritte fest und geben Sie genau an, wo sich der Öffnungshinweis befindet und wie leicht der Nutzer ihm folgen kann. Skizzieren Sie danach die Anforderungen an die visuelle Kommunikation, etwa Farbkontrast, lesbare Typografie und eine klare Informationshierarchie. Definieren Sie abschließend Tests mit den vorgesehenen Nutzern, damit die gesammelten Nachweise tatsächlich die Personen widerspiegeln, die die Verpackung verwenden werden. Dieser strukturierte Ansatz funktioniert gut, weil er breite Barrierefreiheitsziele in praktische, messbare Prüfungen umwandelt.

Fordern Sie von Lieferanten designspezifische Nachweise an

Fragen Sie immer, welcher Prüfweg verwendet wurde, etwa ISO 8317 oder 16 CFR 1700.20, und fordern Sie das tatsächliche Ergebnis zur Erwachsenennutzung an. Klären Sie, ob der bereitgestellte Nachweis für die aktuelle Struktur oder eine ältere Version gilt. Fragen Sie dann, welche konkreten Strukturänderungen eine erneute Prüfung erforderlich machen würden. So können Einkaufsteams die Nachweise von Lieferanten unter gleichen Bedingungen vergleichen und vage Behauptungen selbstbewusst mit klaren, gezielten Fragen hinterfragen.

Nutzen Sie ein geprüftes Design als Nachweis

Ein sehr nützliches Beispiel ist unsere seniorengetestete Wallet Box. Es handelt sich um eine reine Papierverpackung, die bis zu drei Blisterstreifen aufnimmt, etwa 95 % der derzeit auf dem Markt erhältlichen Blisterformate abdeckt und auf Standard-Kartoniermaschinen mit normaler Produktionsgeschwindigkeit läuft. Bei der offiziellen Prüfung konnten weniger als 1 Prozent von 300 Kindern die Verpackung öffnen, während 100 Prozent des Seniorenpanels sie innerhalb von fünf Minuten erfolgreich öffneten. Alle Bestandteile bleiben nach jedem Öffnen verbunden, was die US-Vorschriften für Primärverpackungen streng vorschreiben. Dieser Erfolg stützt zwar vollständig eine designspezifische Aussage für genau diese geprüfte Struktur, belegt aber nicht die Erfüllung jeder möglichen Anforderung an Barrierefreiheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Wir wenden diese gleiche sorgfältige Logik auch auf unsere anderen geprüften Designs an. Unser Carton nutzt zwei diagonale Drückpunkte, um eine wirksame Kindersicherheit zu erzielen und gleichzeitig die Öffnungsbewegung für Erwachsene völlig klar zu halten. Sowohl unser Carton als auch unsere Wallet Box sind für ihre jeweils geprüften Designs vollständig nach ISO/EN 8317 und F=1 US 16 CFR 1700.20 zertifiziert. Benötigt ein Projekt umfassendere Unterstützung entlang der gesamten Verpackungskette, kann unser Team auch über Ecobliss Pharma helfen und Fachkompetenz in den Bereichen Design, Verpackung, Serialisierung, Komponentenfertigung und Verpackungsmaschinen bieten.

Ein praktischer Weg von Normen zu einer realen Verpackungsvorgabe

Der praktische Weg ist denkbar einfach. Prüfen Sie zunächst, ob es sich bei einem Dokument um Gesetz, eine formale Norm oder lediglich eine Leitlinie handelt. Bestätigen Sie anschließend, dass es tatsächlich für Arzneimittel und Ihren spezifischen Verpackungstyp gilt. Nutzen Sie dann, wo passend, Erwachsenentests im Rahmen der Kindersicherheitsprüfung und ergänzen Sie separate, messbare Anforderungen für die konkreten Elemente, die diese Tests nicht abdecken. Dies ist der klarste und wirksamste Weg, um Normen, Leitlinien und Testdaten in eine wirklich nützliche Vorgabe für ein reales Verpackungsdesign zu übersetzen.

Wenn Sie eine Spezifikation erstellen und prüfen möchten, ob eine bestimmte Anforderung, ein Prüfweg oder eine Lieferantenaussage tatsächlich zu Ihrer Struktur passt, kontaktieren Sie uns gerne für eine gezielte Prüfung. Wir besprechen gerne den genauen Umfang eines bestimmten Verpackungsdesigns und die realen Nachweise, die zu dessen angemessener Absicherung erforderlich sind.

FAQ zu Vorschriften für Arzneimittelverpackungen

Bedeutet das Bestehen eines Kindersicherheitstests, dass eine Verpackung vollständig barrierefrei ist? Nein. Es zeigt lediglich, dass die geprüfte Verpackung das Kindersicherheitsprotokoll zusammen mit der Erwachsenennutzungs-Komponente dieses spezifischen Tests erfüllt hat. Es garantiert weder starken visuellen Kontrast, lesbaren Text, einfache Anweisungen noch die grundsätzliche Eignung für jede Nutzergruppe.

Gilt ISO 17480 als gesetzliche Anforderung für Arzneimittelverpackungen? Nein. ISO 17480 dient ausschließlich als allgemeine Referenz für die barrierefreie Verpackungsöffnung. Sie ist zwar bei Gestaltungs- und Spezifikationsarbeiten sehr nützlich, stellt aber nicht den vollständigen gesetzlichen Rahmen dar, der für Arzneimittelverpackungen erforderlich ist.

Gelten ISO 19809 und ISO 22015 für Arzneimittel? Nein. Beide Normen schließen Arzneimittel und Medizinprodukte ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Sie sollten daher niemals als Compliance-Anforderungen für Arzneimittel dargestellt werden.

Kann ein Lieferant behaupten, dass ein zertifiziertes Design die Konformität aller künftigen Varianten belegt? Nein. Die Zertifizierung ist untrennbar mit dem genauen geprüften Design verbunden. Ändert sich die physische Struktur in irgendeiner Weise, kann eine erneute Prüfung erforderlich sein, da sich dadurch wahrscheinlich auch die Öffnungsleistung ändert.

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